Neustadt bei Coburg (amtlich: Neustadt b.Coburg), früher Neustadt an der Heyde, ist eine Große Kreisstadt im oberfränkischen Landkreis Coburg und bildet mit der unmittelbar angrenzenden thüringischen Partnerstadt Sonneberg eine geografisch und ökonomisch zusammenhängende urbane Einheit.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
14.951 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96465
Vorwahl
09568
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt bei Coburg
Markt 1
96465 Neustadt bei Coburg
2. Finanzamt Coburg
Am Hain 2
96450 Coburg
3. Landratsamt Coburg
An den Bachwiesen 2
96450 Coburg
Gemeinde Neustadt bei Coburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neustadt bei Coburg hat verschiedene Bebauungspläne und vorhabenbezogene Bebauungspläne aktualisiert und veröffentlicht. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne für Projekte wie die Erweiterung des Freilagerplatzes der Fa. Max Schultz, die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, und die Entwicklung mehrerer Solarparks.
- Die Stadt ergänzt und vervollständigt kontinuierlich ihre Auflistung der rechtskräftigen Bebauungspläne, die Informationen zu verschiedenen Wohn- und Gewerbegebieten enthalten.
- Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten direkt aus Neustadt bei Coburg, aber die allgemeine Bauleitplanung und die Entwicklung von Bebauungsplänen folgen den gesetzlichen Anforderungen und Beteiligungsverfahren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.